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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12 (https://dejure.org/2013,19688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2013 - L 2 SB 223/12 (https://dejure.org/2013,19688)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - L 2 SB 223/12 (https://dejure.org/2013,19688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Auf das Urteil des BSG vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R - werde verwiesen.

    Das Urteil des BSG vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R stehe dem nicht entgegen.

    Soweit der Beklagte die Auffassung vertritt, eine Hilfebedürftigkeit werde beim Kläger nur fingiert und § 145 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 SGB IX a.F., der eng ausgelegt werden müsse, sei daher nicht anwendbar, verkennt er die Maßstäbe zur Beurteilung der Bedürftigkeit von Einzelpersonen in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, dies insbesondere im grundlegenden Unterschied zur Prüfung der Bedürftigkeit der jeweiligen Mitglieder einer Einsatzgemeinschaft im SGB XII. Aufgrund dieser Divergenz ist das zum Leistungsbezug nach dem SGB XII ergangene Urteil des BSG vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R nicht auf den - hier vorliegenden - Leistungsbezug nach dem SGB II zu übertragen.

    Ein "Erhalten" der Leistungen nach dem SGB II i.S.v. § 145 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 SGB IX a.F. liegt damit auch bei enger Auslegung dieser Vorschrift (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R Rn. 58 unter Verweis auf BSG Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R Rn. 18) vor.

    Derjenige, der selbst nicht bedürftig ist, wird nicht etwa wegen einer "gemeinsamen" Berücksichtigung von Einkommen innerhalb der Gemeinschaft bedürftig bzw. selbst zum Leistungsbezieher (BSG Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R juris Rn. 19; Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R juris Rn. 23).

  • BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Diese Regelung des SGG gilt zwar ausdrücklich nur für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R Rn. 18 m.w.N.).

    Wenngleich der Beklagte nicht ausdrücklich einen konkreten Geltungszeitraum benannt hat, so ergibt sich aus dem Formularantrag im Sachzusammenhang mit der Vorschrift des § 145 Abs. 1 S. 3 bis 5 SGB IX (in der bis 31.12.2012 geltenden Fassung vom 30.07.2009, BGBl 1, 2495 - im Folgenden a.F.) sowie der Ausgabepraxis des Beklagten, dass der Antrag auf die Ausgabe einer Wertmarke gerichtet ist, deren Gültigkeitsdauer sich an den Zeitraum der vorigen Wertmarke anschließt (BSG Urteil vom 25.10.2012, B 9 SB 1/12 R Rn 19).

    Eine solche ist gegeben, wenn die nicht entfernt liegende Möglichkeit eines wiederholten Auftretens der Rechtsfrage zwischen den Beteiligten besteht, etwa, wenn sich konkret abzeichnet, dass unter im Wesentlichen unveränderten Umständen ein gleichartiges Leistungsbegehren wieder auftreten kann und wieder negativ beschieden wird (vgl. BSG Urteil vom 25.10.2012 - B 9 SB 1/12 R Rn. 22 m.w.N.).

  • BSG, 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - gemischte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Leben mehrere Personen in einer Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft, sind sowohl nach dem SGB XII als auch dem SGB II nicht Ansprüche "der Gemeinschaft", sondern allein die jeweiligen ggf. bestehenden Individualansprüche der Einzelpersonen gegenüber dem Leistungsträger zu ermitteln (vgl. zum SGB II z.B. BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R juris Rn. 16, zum SGB II und SGB XII z.B. BSG Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R juris Rn. 13 m.w.N.).

    Derjenige, der selbst nicht bedürftig ist, wird nicht etwa wegen einer "gemeinsamen" Berücksichtigung von Einkommen innerhalb der Gemeinschaft bedürftig bzw. selbst zum Leistungsbezieher (BSG Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R juris Rn. 19; Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R juris Rn. 23).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Die Vermutungsregelung gilt im Übrigen nur für das Verwaltungsverfahren; im Klageverfahren muss jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft seinen Einzelanspruch selbst geltend machen (vgl. z.B. BSG Urteil vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R Rn. 26).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld - Erwerbsfähigkeit trotz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen, in denen - wie vorliegend - das Einkommen einzelner Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung ihrer eigenen Bedarfe, nicht jedoch zur Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft genügt (z.B. BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R juris Rn. 12 m.w.N.; Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R

    Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Dies gilt grundsätzlich auch in Fällen, in denen - wie vorliegend - das Einkommen einzelner Personen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft zur Deckung ihrer eigenen Bedarfe, nicht jedoch zur Deckung des Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft genügt (z.B. BSG Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 17/10 R juris Rn. 12 m.w.N.; Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 42/08 R juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme der Leistungsbewilligung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Leben mehrere Personen in einer Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft, sind sowohl nach dem SGB XII als auch dem SGB II nicht Ansprüche "der Gemeinschaft", sondern allein die jeweiligen ggf. bestehenden Individualansprüche der Einzelpersonen gegenüber dem Leistungsträger zu ermitteln (vgl. zum SGB II z.B. BSG Urteil vom 07.07.2011 - B 14 AS 144/10 R juris Rn. 16, zum SGB II und SGB XII z.B. BSG Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/09 R juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R

    Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 2 SB 223/12
    Ein "Erhalten" der Leistungen nach dem SGB II i.S.v. § 145 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 SGB IX a.F. liegt damit auch bei enger Auslegung dieser Vorschrift (vgl. hierzu BSG Urteil vom 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R Rn. 58 unter Verweis auf BSG Urteil vom 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R Rn. 18) vor.
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